Offene Stellen in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus
Finden Sie hier mehr Informationen und offene Stellen in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus. Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wie Sie die Pflege für sich oder Ihren Angehörigen beantragen und was vor der Aufnahme noch wichtig ist, erfahren Sie hier.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei von der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers ab. Den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei der zuständigen Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MD) stellt die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers fest und stuft diese in einen von fünf Pflegegraden ein.
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers in einen der folgenden fünf Pflegegrade bestimmt die Höhe der Unterstützung durch die Pflegekasse:
Mehr über die Pflegegrade lesen Sie auf mediclin.de.
Die MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus ist eine von der Pflegeversicherung zugelassene Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung erteilt nur den Pflegeeinrichtungen eine Zulassung, die genügend ausgebildete Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger für eine fachgerechte Pflege beschäftigt. In der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus werden Sie von unserem engagierten und zugewandten Fachpersonal bestens versorgt.
Wir bieten vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an.
Wenn Sie nur für eine kurze Zeit Unterstützung und Pflege benötigen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sie kehren dann in Ihr Zuhause zurück, sobald Sie keine Hilfe mehr benötigen. Die Kurzzeitpflege können Sie auch zum Probewohnen nutzen, um unser Haus besser kennenzulernen, bevor Sie in vollstationäre Pflege zu uns zu kommen. Die Kosten für die Kurzzeitpflege übernehmen die Pflegeversicherungen für acht Wochen im Jahr.
Mit Verhinderungspflege bezeichnet man die Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert, beispielsweise krank oder in Urlaub ist. Eine Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage in Anspruch nehmen. Wenn dieser zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann mit den restlichen Tagen die Dauer einer Kurzzeitpflege verlängert werden. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten hier bestehen.
Die Kosten für einen Heimaufenthalt richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Die Bewohner müssen einen Eigenanteil finanzieren. Bei Bedarf kann das Sozialamt ein Teil der Kosten übernehmen.
Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ist vom Pflegegrad und von der Pflegeart (z.B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege) abhängig. Bei einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung beteiligt sich die Pflegekasse derzeit (Stand 01.01.2020) mit folgenden Zahlungen:
Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse reicht nicht zur Deckung der realen Kosten des Aufenthalts bei uns aus. Daher müssen unsere Bewohner einen Eigenanteil leisten, der in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus vom Pflegegrad abhängt. Eine aktuelle und detaillierte Aufstellung der Heimentgelte können Sie hier herunterladen. Falls der Eigenanteil Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, können Sie Pflegewohngeld oder Sozialhilfe beantragen.
Neben der fachgerechten Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, den Hauswirtschaftsleistungen und der Verpflegung sind im Heimentgelt noch zahlreiche weitere Leistungen enthalten, wie beispielsweise:
Mehr über unsere Leistungen im Einzelnen sowie unser Pflegeleitbild können Sie hier nachlesen.
Zur Anmeldung bei uns nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen dann ein Anmeldeformular zu. Das ausgefüllte Formular benötigen wir zusammen mit einem ärztlichen Attest für die Anmeldung in unserem Haus.
Wenn derzeit kein Platz bei uns frei ist, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf und melden uns, sobald ein Zimmer für Sie oder Ihren Angehörigen verfügbar ist. Bevor Sie bei uns einziehen, schließen wir mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter einen Heimvertrag ab, indem alle wichtigen Punkte zu Ihrem Aufenthalt in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus geregelt sind.
Den Heimvertrag für die vollstationäre Pflege und einen Vertrag für Kurzzeitpflege können Sie hier herunterladen.
Wir nehmen Sie oder Ihren Angehörigen auch dann auf, wenn noch kein Pflegegrad bestimmt ist, aber ein dringender Pflegebedarf besteht. Sie müssen dann jedoch die Gesamtkosten (Eigenanteil und Kassenanteil) für den Heimaufenthalt zunächst selbst übernehmen. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erstattet Ihnen die Pflegekasse die Auslagen. Falls Sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Das Sozialamt geht dann in Vorleistung und rechnet bei der Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegende Angehörige, die in Urlaub fahren möchten oder selbst erkrankt sind, haben die Möglichkeit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu beantragen. Wir beraten Sie gerne individuell!